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Jugendmedienschutz in Deutschland

Medien bieten eine große Chance zur Informationsbeschaffung und zur Kommunikation, sie bergen aber auch Risiken, insbesondere für Kinder und Jugendliche.

Jugendmedienschutz im Fokus der Öffentlichkeit

Vor allem fragwürdige Showformate, wie beispielsweise Ekel-TV, Doku-Soaps, Gewalttaten von Jugendlichen, die mit Gewaltdarstellungen in den Medien in Zusammenhang gebracht werden, sowie Veröffentlichungen von Studien zur Wirkung von Medienprodukten auf Kinder und Jugendliche lassen die öffentlichen Debatten um einen effektiven Jugendmedienschutz aufleben. Oftmals erschöpfen sich diese Debatten in dem Ruf nach einem strengeren gesetzlichen Jugendmedienschutz, obwohl der Jugendmedienschutz insgesamt ein sehr komplexes, kulturell und gesellschaftlich geprägtes Anliegen darstellt. Zugleich verfügen die Wenigsten über genauere Kenntnisse der vorhandenen gesetzlichen Regelungen zum Jugendmedienschutz, über dessen Entwicklung und die zuständigen Institutionen. Um was geht es also beim gesetzlichen Jugendmedienschutz?

Die Ursprünge des gesetzlichen Jugendmedienschutzes

Der Jugendmedienschutz in Deutschland existiert bereits seit dem Aufkommen der Massenmedien in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Dabei kann er als eine Reaktion auf die bereits größtenteils in der Bevölkerung akzeptierten Medien wie Film und Groschenromane angesehen werden. Um den vermeintlich schädigenden Einfluss dieser Medien zu vermeiden, sollten Kinder und Jugendliche keinen Zugang zu ihnen erhalten. Das Ziel der so genannten Bewahrpädagogik war es, Heranwachsende, deren Werte und Normen noch nicht gereift waren, vor schädigenden Medien zu schützen. So gehört seit Anfang des 20. Jahrhunderts, neben den ersten Jugendarbeitsschutzgesetzen, der gesetzliche Schutz vor den Einflüssen der Medien zu einer der zentralen Aufgaben des Jugendschutzes. Im Verlauf der Geschichte hat sich diese Tendenz, befördert durch den zunehmenden Einfluss und die Verbreitung von Medien, fortgesetzt. Als Folge entstand eine Vielzahl an Gesetzen und Institutionen, die sich der Thematik annahmen. Heute hat Deutschland von allen Ländern Europas die detailliertesten Bestimmungen zum Jugendmedienschutz.

Jugendmedienschutz heute

In den letzten Jahrzehnten haben sich die Auffassungen, welche Ziele der Jugendmedienschutz verfolgen und wie diese erreicht werden sollen, gewandelt. Im Vordergrund steht nicht mehr das Bewahren vor den Medien, sondern der Erwerb von Kompetenzen, die einen bewussten Umgang mit den Medien ermöglichen. In engem Zusammenhang zu diesem erzieherischen "präventiven" Jugendmedienschutz steht die Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen. So ist der gegenwärtige Jugendmedienschutz in ein Konzept des allgemeinen Jugendschutzes eingebettet, der aus den drei Säulen des strukturellen, erzieherischen und gesetzlichen Jugendschutzes besteht. Sowohl im gesetzlichen als auch im erzieherischen Jugendschutz ist der Jugendmedienschutz fest verankert.

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Weder verteufeln noch verharmlosen
Um Heranwachsende vor problematischen Medieneinflüssen zu schützen, entwickelte sich ein umfassendes Regelwerk: Der gesetzliche Jugendmedienschutz.

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Institutionen und Zuständigkeiten
Einen Überblick über das Dickicht der Institutionen und die unterschiedlichen Kompetenzen bietet Ihnen diese Zusammenstellung.

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Spannungsfeld Jugendmedienschutz
Die Debatte über gesellschaftliche Werte muss kontinuierlich und besonnen geführt werden und bildet die Grundlage für einen effektiven Jugendmedienschutz.

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Links und Literatur
Quellenhinweise, Zusatzinformationen und weiterführende Literatur zum Thema Jugendmedienschutz.

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Informationen zur Autorin

Natascha Riebel
ist diplomierte Medienwirtin mit Schwerpunkt Medienpädagogik. Über diesen Link können Sie Kontakt zu Frau Riebel aufnehmen.